Zucht im DCBS
Unser Ziel ist es, unter Einhaltung der strengen Zuchtordnung des DCBS/VDH/FCI gesunde, langlebige und wesensstarke Berner Sennenhunde zu züchten. Wir achten hierbei darauf, mögliche Fehler der Elterntiere zu verbessern und dabei die Natürlichkeit einer Hundezucht zu bewahren.
In der Zucht- und Körordnung des DCBS ist festgelegt, welche Voraussetzungen ein Hund mitbringen muss, um zur Zucht zugelassen zu werden:
- Mindestens 3 Ausstellungsergebnisse (Formwertnoten) "sehr gut" auf VDH/FCI-Zuchtschauen ab der Jugendklasse
- Mindestalter 18 Monate
- HD-Auswertung der DCBS-Auswertungsstelle bei Hündinnen nicht schlechter als C/C, bei Rüden nicht schlechter als B/B
- ED-Auswertung der DCBS-Auswertungsstelle bei Hündinnen und Rüden nicht schlechter als ED-Grad I
- OCD-Auswertung der DCBS-Auswertungsstelle (hier gilt: OCD-frei)
Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass eine geeignete Zuchtstätte vorhanden sein muss. Dafür beantragt man einen "Zwingernamen" beim DCBS. Ist der "Zwinger" vom DCBS abgenommen und durch den VDH und den F.C.I. genehmigt, kann man eine Zucht in der eigenen Zuchtstätte beginnen.
Für eine Verpaarung gelten zusätzlich noch nachstehende Voraussetzungen:
- Bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung (Körung) beider Paarungspartner im DCBS oder einem anderen dem VDH angehörenden Verein für Berner Sennenhunde
- Nachweis über den Besuch von Züchterschulungen beim DCBS oder VDH
- Einhaltung des vorgeschriebenen Altersstrukturwertes
Erst wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Welpen in einer Zuchtstätte geboren werden.
Wenn in der 9. Lebenswoche die Wurfabnahme vom DCBS erfolgt ist, sind sie mehrfach geimpft und entwurmt, zur Identifizierung mit einem Mikrochip versehen und können an ihre neuen Familien abgegeben werden.
Selbstverständlich stehen wir jederzeit auf Wunsch der Welpenkäufer für Fragen rund um den Hund zur Verfügung.